Donnerstag, 11. Februar 2021

In Deutschland benötigen das RKI und die Regierungen Zahlen, die eine Pandemie begründen. ... Professor Dolores Cahill, Professorin an der Universität Dublin, untersuchte 1.500 Fälle, bei denen in den Totenscheinen als Todesursache COVID-19 angeben wurde. Sie ließ sich die Patientendaten zur Prüfung geben und stellte fest, dass von den 1.500 angeblichen „Covid-Toten“ nur 92 Personen möglicherweise ausschließlich COVID-19 als Todesursache aufwiesen. Die anderen Verstorbenen hatten nachweislich andere Todesursachen.



Das Fälschen von Totenscheinen ist eine Ordnungswidrigkeit oder auch eine strafbare „Mittelbare Falschbeurkundung“ im Sinne des § 271 StGB

Nicht erst seit der Reportage über Krematorien in den neuen Ländern ist bekannt, dass viele Ärzte Totenscheine falsch ausstellen. Gründe für die Fälschung von Totenscheinen gibt es viele. Von der postmortalen „Diagnose“ COVID-19 profitieren Kliniken, Ärzte und vor allem die Hohepriester der „Pandemie“ – die Verantwortlichen in den Gemeinden, Ländern und im Bund. Je mehr Pseudocoronatote es gibt, desto „beeindruckender“ ist der Anteil der an Corona verstorbenen Menschen und desto leichter lassen sich Verfassungswidrigkeiten gegen jedes Recht und Gesetz durchziehen. Hier weiterlesen....

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